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01.05.2019

Hochwasser

Immer wieder kommt es in der Region zu schweren Unwettern mit starkem Niederschlag und teilweise Hagel. Die trockenen und versiegelten Böden können das Wasser nicht mehr aufnehmen, die Kanalisation ist oft überlastet und Hagelkörner, aber auch Laub, Gras, Heu und Stroh verstopfen Kanäle und Kanalisation. Es kommt folglich zu lokalen Hochwassern auch ohne direkten Kontakt zu einem Bach oder Fluss. Mit einfachen, nicht aufwendigen Mittel lassen sich Schäden vermeiden bzw. begrenzen.

Die Feuerwehr Rutesheim empfiehlt daher bei Unwettern und extremen Niederschlägen:
- Verfolgen Sie die aktuelle Wetterlage über starke Unwetter in regionalen Radiosendern oder dem Internet unter www.dwd.de oder www.uwz.de.
- Informieren Sie gegebenenfalls zusätzlich ihre Nachbarn und Mitmenschen.
- Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen, Lichtschächte etc. ab. Die dafür notwendigen und hilfreichen Sandsäcke bekommen Sie in Baumärkten.
- Schalten Sie den Strom in den Kellerräumen ab. Bei Überflutung besteht Stromschlaggefahr!
- Stellen Sie in gefährdeten Bereichen ihre Sachgüter und Elektrogeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühltruhe..) hoch und lassen möglichst nichts auf dem Boden liegen.
- Schalten Sie ihre Heizung ab falls sie vom Hochwasser betroffen ist.
- Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen (Heizöl, Farbe, Lacke,…) die Feuerwehr.
- Betreten sie keinen Raum in den Wasser einritt. Während des Wassereintritts besteht Ertrinkungsgefahr!
- Meiden Sie Unterführungen und tiefer gelegene Punkte. Ertrinkungsgefahr oder Mitreißen bei starker Strömung!
- Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden in der Elektronik; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
- Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder bis über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.
- Durchfahren sie keine überfluteten Straßen mit dem Auto. Es besteht erhebliche Gefahr durch Angeschwemmtes und aufgeschwemmte Kanaldeckel.
- Sind Straßen überflutet melden Sie das der Polizei unter 110.
- Schützen Sie sich vor großen Hagelkörnern, diese können erhebliche Verletzungen verursachen.
- Dokumentieren Sie rechtzeitig ihre Schäden und melden Sie es der Versicherung.
- Helfen Sie als Nichtbetroffene(r) Ihren Nachbarn.

Können Sie sich nicht selbst nicht mehr helfen, dann verständigen Sie die Feuerwehr unter dem Notruf 112. Es kann je nach Unwetterlage dauern, bis die Feuerwehr zu Hilfe kommt, da meist mehrere Einsatzstellen parallel abgearbeitet werden müssen. In der Regel können 3-4 Einsatzstellen auf einmal bearbeitet werden. Hierbei wird nach Eingang der Meldungen und Dringlichkeit vorgegangen.

Vorbeugende Maßnahmen:
- Lassen Sie ihre Abwassersituation von einem ortskundigem Sanitärfachbetrieb beurteilen.
- Lassen Sie in gefährdeten Bereichen Rückstauklappen durch Fachbetriebe einbauen.
- Achten Sie darauf dass ihre Dach- und Oberflächenentwässerung erst nach den Rückstauklappen in ihr Abwassersystem eingeleitet wird.
- Lassen Sie ihre Hausentwässerungsanlagen, Hebeanlagen und Rückstauklappen regelmäßig warten und prüfen.
- Reinigen Sie regelmäßig ihre Abwasserschächte, Dach- und Birkorinnen.
- Sichern Sie Öltanks gegen Aufschwimmen. Meistens hilft es schon mit Holz den Öltank gegen die Decke abzustützen oder ihn mit Spanngurte festzuzurren.
- Halten Sie sich einen Nasssauger breit.
- Schaffen Sie sich an der tiefsten Stelle eine kleine Sickergrube aus der Sie mit einer handelsüblichen Tauchpumpe das Wasser absaugen können bzw. das Niveau halten können.
- Pumpen Sie das Wasser möglichst nicht in das eh schon überlastete Kanalnetz sondern in den Garten.
- Fangen Sie erst an das Wasser auszupumpen und abzuschöpfen, wenn kein Wasser mehr eintritt. Wenn das Kanalsystem wieder funktioniert läuft das Wasser meist von alleine wieder ab.
- Hinterlegen Sie bei Mitbewohnern oder Nachbarn einen Schlüssel damit bei ihrer Abwesenheit (Urlaubs- oder Arbeitszeit!) im Schadensfall auch ein schneller Zugang möglich ist.

Was kostet eigentlich ein Feuerwehreinsatz?
Diese Frage stellen sich bestimmt viele Bürgerinnen und Bürger bevor sie die Feuerwehr alarmieren. Im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die klar geregelt. Es gibt sogenannte Pflichtaufgaben einer Feuerwehr die kostenfrei sind. Dazu zählen unteranderem die Bekämpfung von Schadensfeuern und das Retten von Menschen und Tieren aus lebendbedrohlichen Zwangslagen. Alle anderen Tätigkeiten sind sogenannte „Kannaufgaben“. Diese sind in der Regel kostenpflichtig. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt. Die Abrechnung erfolgt daher durch die Stadt über einen Gebührenbescheid. Die aktuelle Kostensatzung können direkt bei der Stadt Rutesheim erfragt werden. Bei einer größeren Schadenslage bzw. viele betroffener Gebäude kann die Gemeinde einen öffentlichen Notstand anerkennen und auf eine Berechnung verzichten.



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