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01.01.2019

Fragen an die Feuerwehr - Sonder und Wegerecht

Da immer wieder das Thema Einsatzhorn für Gesprächsbedarf sorgt und verschiedene Wissensstände vorzufinden sind, möchten wir hier auf die Paragraphen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehen.

§ 35 regelt die Sonderrechte, die es uns ermöglichen uns zu einem gewissen Grad von der StVO zu befreien. Besonders hinsichtlich Geschwindigkeit, Überholen, Vorfahrt, Rotlicht und Vorschriftszeichen. Diese Befreiung gilt jedoch nur bei hoheitlichen Aufgaben in denen Eile geboten ist und nur bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Also nur mit besonderer Sorgfaltspflicht, besondere Pflicht zur Aufmerksamkeit, sowie Vergewisserungspflicht. Dies ist Ermessensabwägung des Fahrzeugführers.

Nach Auslegung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO) zum § 35 haben andere Verkehrsteilnehmer die Sondersignale nicht zu hinterfragen, sondern müssen das Wegerecht gewähren.

§ 38 regelt das Wegerecht und fordert alle anderen Verkehrsteilnehmer auf sofort freie Bahn für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Dieses Wegerecht darf aber nur mit Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn in Anspruch genommen werden. Dieses Wegerecht darf auch nur in kritischen Situationen (Menschenleben in Gefahr, Gefahr der öffentlichen Sicherheit, Abwendung schwerer Schäden, o.ä.) angewendet werden. Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn darf nur zur Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden.

Wir bemühen uns das Einsatzhorn nur in wirklich kritischen Situationen einzusetzen und auch die Tageszeiten entsprechend unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen. Wir hoffen hiermit etwas Aufklärungsarbeit zu leisten und entschuldigen uns schon im Voraus für die nächsten Lärmbelästigungen. Aber dies geschieht nur zum Schutze der Bevölkerung.

Weitere Fragen rund um Einsatztaktiken, technische Ausrüstung und rechtliche Fragen können Sie jederzeit als Email an presse@feuerwehr-rutesheim.de, hier im Facebook oder als Brief in einen unserer Briefkästen an den Feuerwehrhäusern Rutesheim oder Perouse senden.

Wir freuen uns auf weitere Zusendungen!



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